Quarantänepflicht für Einreisende in die Schweiz:
In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf.
Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist.
Die Liste und weitere wichtige Informationen über die Quarantänepflicht finden Sie auf der Home-page vom BAG (Bundesamt für Gesundheit):
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pa...
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen.
Infoline vom BAG für Personen, die in die Schweiz einreisen:
+41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Schutzkonzept für Patentprüfungen bei den Schweizerischen Rheinhäfen:
An den Prüfungen werden nur Leute zugelassen, die keine Symptome (Atembeschwerden, Hus-ten, Fieber) aufweisen und nicht von einem Risikoland (siehe oben) kommen.
Ausserdem gelten folgende Hygiene- und Schutzmassnahmen vor Ort:
• Mindestabstand von 1,5m einhalten
• Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Hygienemaske ge-tragen werden
• Hände desinfizieren beim Eintreten des Prüfungsraums
• Händeschütteln vermeiden
• Niesen oder Husten in ein Taschentuch oder Armbeuge
• Keine Taschentücher in offenen Abfallbehälter entsorgen
Sollte ein Prüfungsteilnehmer vor dem Prüfungstermin Symptome wie Husten, Fieber oder Atem-beschwerde aufweisen und/oder hatte der Prüfungsteilnehmer mit einer mit
COVID-19 infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt, bitten wir den Prüfungsteilneh-mer uns umgehend zu kontaktieren (E-Mail patent@portof.ch).
Für ergänzende Auskünfte kontaktieren Sie uns per E-Mail patent@portof.ch.
Bleiben Sie gesund!
Coronavirus/COVID-19 Aktuelle Hinweise für Einreisende in die Schweiz und Schutzkonzept für Patentprüfungen
Donnerstag, August 13, 2020