Aufhebung/Widerruf NfB Nr. 12/20 CH Coronavirus/COVID-19 Gefährdung der Gesundheit Hinweise an die Fahrgastschifffahrt (Rhein-km 149,000 bis Rhein-km 170,000)

Per 6. Juni 2020 wurden Lockerungen der Massnahmen für «Veranstaltungen bis max. 300 Personen» und «Öffnung Bergbahnen und Freizeitbetriebe des Sommertourismus» durch den Bundesrat erlassen.
Per 15. Juni 2020 werden Lockerungen der Massnahmen für den «Personenverkehr zwi-schen den Grenzregionen» durch den Bundesrat erlassen.
Sämtliche Einschränkungen und Anweisungen im Zusammenhang für die Fahrgastschiff-fahrt, die in der NfB Nr. 12/20 CH festgehalten sind, werden daher
per 15. Juni 2020 aufgehoben/widerrufen
Bezüglich Mindeststandard zur Wiederaufnahme der Flusskreuzfahren in Europa unter COVID-19 verweisen wir auf den Branchenstandard der IG River Cruise.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Allzeit gute Fahrt und Gesundheit!

Freitag, Juni 5, 2020
 
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