Aufhebung/Widerruf Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 32/19 CH Untiefe Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden Eingeschränkte Einfahrtsbreite Verbot des Begegnens und Überholens (Rhein-km 163,500 bis Rhein-km 164,000)

Gemäss Mitteilung der Kraftwerk Birsfelden AG sind die Baggerarbeiten zur Beseitigung
von Untiefen im Bereich Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden, linksrheinisch, im
Abstand von 40 m zur Hakenbuhne abgeschlossen.
Die Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr. 32/19 CH und die darin enthaltenen Einschränkungen
und Anordnungen sind daher
per sofort aufgehoben
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt.

Dienstag, November 26, 2019
 
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