Anordnungen gem. § 1.22 RheinSchPV Untiefen im Bereich Fahrgastschiff-Steigeranlagen St. Johann (Rhein-km 167,140 – Rhein-km 167,800)

Dreirosenbrücke (Rhein-km 167,800), linksrheinisch, befinden sich ausserhalb der Fahrrinne.
Aufgrund von Untiefen im Bereich der Steigeranlagen ist für An-/Abfahrten zu den Steigern zwingend ein
maximaler Tiefgang von 2.0 m
einzuhalten.
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf
Detaillierte Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Allzeit gute Fahrt!

Montag, Februar 11, 2019
 
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